Ein schönes Blatt

Berichts­pflicht

Der Begriff “Berichts­pflicht” bezieht sich auf die gesetz­li­che Ver­pflich­tung von Unter­neh­men, bestimm­te Infor­ma­tio­nen über ihre Geschäfts­ak­ti­vi­tä­ten offen­zu­le­gen, um Trans­pa­renz und Rechen­schafts­pflicht zu gewähr­leis­ten. Im Kon­text der Nach­hal­tig­keit bezieht sich die Berichts­pflicht auf die Offen­le­gung von Infor­ma­tio­nen über die öko­lo­gi­schen und sozia­len Aus­wir­kun­gen eines Unternehmens.

Die Berichts­pflicht trägt dazu bei, glei­che Wett­be­werbs­be­din­gun­gen für Unter­neh­men zu schaf­fen, indem sie sicher­stellt, dass alle Unter­neh­men die­sel­be Art von Infor­ma­tio­nen offen­le­gen. Dies ermög­licht es Inves­to­ren und ande­ren Inter­es­sen­grup­pen, fun­dier­te Ent­schei­dun­gen dar­über zu tref­fen, wo sie ihr Geld inves­tie­ren, und übt Druck auf die Unter­neh­men aus, ihre Nach­hal­tig­keits­leis­tung zu verbessern.

Es gibt eine Rei­he ver­schie­de­ner Initia­ti­ven, die von Unter­neh­men ver­lan­gen, ihre Nach­hal­tig­keits­leis­tung offen­zu­le­gen, dar­un­ter die Glo­bal Report­ing Initia­ti­ve (GRI), das Car­bon Dis­clo­sure Pro­ject (CDP) und das Sus­taina­bi­li­ty Accoun­ting Stan­dards Board (SASB).

Die Offen­le­gung von Umwelt- und Sozi­al­in­for­ma­tio­nen durch Unter­neh­men ist nicht neu, aber das Kon­zept der ver­pflich­ten­den Bericht­erstat­tung hat erst in den letz­ten Jah­ren an Bedeu­tung gewon­nen. Im Jahr 2016 wur­den die Leit­prin­zi­pi­en der Ver­ein­ten Natio­nen für Wirt­schaft und Men­schen­rech­te (UNG­Ps) ver­ab­schie­det, die einen Abschnitt über die “Bedeu­tung von Trans­pa­renz” ent­hal­ten. In den UNG­Ps heißt es: “Unter­neh­men soll­ten sich in ihren Bezie­hun­gen zu allen Stake­hol­dern, ein­schließ­lich Mit­ar­bei­tern, Aktio­nä­ren, Geschäfts­part­nern, der Zivil­ge­sell­schaft, den Medi­en und der Öffent­lich­keit, zu Trans­pa­renz verpflichten.”

Im Jahr 2018 ver­ab­schie­de­te die Euro­päi­sche Uni­on (EU) die Richt­li­nie zur nicht­fi­nan­zi­el­len Bericht­erstat­tung (NFRD), die gro­ße Unter­neh­men und Kon­zer­ne zur Offen­le­gung bestimm­ter nicht­fi­nan­zi­el­ler Infor­ma­tio­nen, auch zu öko­lo­gi­schen und sozia­len The­men, ver­pflich­tet. Die NFRD basiert auf den UNG­Ps, und ihre Umset­zung ist für alle EU-Mit­glied­staa­ten verpflichtend.

Der NFRD ist ein wich­ti­ger Schritt in den Bemü­hun­gen der EU, Nach­hal­tig­keit und Unter­neh­mens­ver­ant­wor­tung zu för­dern. Es ist zu hof­fen, dass die Richt­li­nie mehr Unter­neh­men dazu ermu­ti­gen wird, ihre öko­lo­gi­schen und sozia­len Aus­wir­kun­gen offen­zu­le­gen, und dass die­se Infor­ma­tio­nen genutzt wer­den, um Ver­bes­se­run­gen in der Nach­hal­tig­keits­leis­tung zu erzielen.