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  • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

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    Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) trat am 1. Januar 2023 in Kraft und regelt die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten für Unternehmen in deutschen Lieferketten. Wer ist betroffen? Seit 01.01.2023: Unternehmen mit ≥3.000 Mitarbeitern in Deutschland Seit 01.01.2024: Unternehmen mit ≥1.000 Mitarbeitern in Deutschland Seit 01.01.2026: Vermutlich Erweiterung auf ≥500 Mitarbeiter (EU-Richtlinie) Die drei Pflichten Risikoanalyse: Systematische Identifikation…