# Lieferkettengesetz 2026: Was Unternehmen wissen müssen
## Einleitung
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft und gilt ab 2024 für alle Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern in Deutschland. Ab 2025 gelten die Regeln auch für Unternehmen mit ab 1.000 Mitarbeitern. Doch was bedeutet das konkret für Ihre Firma?
## Wer fällt unter das LkSG?
**Ab 2023:**
– Unternehmen mit allgemein zugelassenen Arbeitsplatz in Deutschland von mindestens 3.000 Beschäftigten
**Ab 1. Januar 2025:**
– Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten
**Ausgenommen:**
– Klein- und Mittelunternehmen (KMU) mit weniger als 1.000 Mitarbeitern
– Startups in den ersten zwei Jahren nach Gründung
## Die drei Pflichten des LkSG
### 1. Risikoanalysen durchführen
Unternehmen müssen regelmäßige Risikoanalysen durchführen, um Menschenrechts- und Umweltpflichtverletzungen in der Lieferkette zu identifizieren.
### 2. Präventive Maßnahmen ergreifen
Bei identifizierten Risiken müssen präventive Maßnahmen ergriffen werden, z.B.:
– Auditierung von Zulieferern
– Schulung von Mitarbeitern
– Einführung von Beschwerdemechanismen
### 3. Abhilfemaßnahmen umsetzen
Bei Verstößen müssen Unternehmen unverzüglich Abhilfemaßnahmen ergreifen.
## Strafen bei Verstößen
| Verstoß | Bußgeld |
|———|———|
| Unterlassung der Risikoanalyse | Bis zu 2 Mio. € |
| Fehlende Präventivmaßnahmen | Bis zu 1 Mio. € |
| Keine Berichterstattung | Bis zu 500.000 € |
## Checkliste für Unternehmen
– [ ] Prüfen, ob das Unternehmen unter das LkSG fällt
– [ ] Lieferanten identifizieren und kategorisieren
– [ ] Risikoanalysen durchführen
– [ ] Präventive Maßnahmen implementieren
– [ ] Beschwerdemechanismus einrichten
– [ ] Jährlichen Bericht erstellen
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