Ein schönes Blatt

Code of Conduct

Der Code of Con­duct ist ein Ver­hal­tens­ko­dex, der eine Rei­he von Stan­dards, die Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen nut­zen kön­nen, um ihre Fort­schrit­te im Bereich der Nach­hal­tig­keit zu mes­sen ent­hält. Es han­delt sich um eine frei­wil­li­ge, inter­na­tio­na­le Initia­ti­ve, die Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen einen Rah­men für die Bericht­erstat­tung über ihre öko­lo­gi­schen und sozia­len Leis­tun­gen bie­tet. Der Ver­hal­tens­ko­dex ist kein Regu­lie­rungs­sys­tem, aber er bie­tet eine Anlei­tung, wie Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen nach­hal­ti­ger arbei­ten können.

Der Ver­hal­tens­ko­dex wur­de von der Glo­bal Report­ing Initia­ti­ve (GRI), einer inter­na­tio­na­len Non-Pro­fit-Orga­ni­sa­ti­on, ent­wi­ckelt. Der Ver­hal­tens­ko­dex basiert auf den GRI-Leit­li­ni­en für die Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung, die Leit­li­ni­en für die Bericht­erstat­tung über öko­lo­gi­sche und sozia­le Leis­tun­gen ent­hal­ten. Der Ver­hal­tens­ko­dex ist so kon­zi­piert, dass er von Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen aller Grö­ßen und Bran­chen ver­wen­det wer­den kann.

Mit dem Ver­hal­tens­ko­dex wer­den drei Haupt­zie­le verfolgt:

  1. Bereit­stel­lung einer gemein­sa­men Spra­che und eines gemein­sa­men Rah­mens für Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen zur Bericht­erstat­tung über ihre öko­lo­gi­sche und sozia­le Leistung;
  2. Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen zu ermu­ti­gen, ihre öko­lo­gi­sche und sozia­le Leis­tung zu ver­bes­sern; und
  3. Bereit­stel­lung von Infor­ma­tio­nen für Inves­to­ren, Ver­brau­cher und ande­re Stake­hol­der über die öko­lo­gi­sche und sozia­le Leis­tung von Unter­neh­men und Organisationen.

Der Ver­hal­tens­ko­dex glie­dert sich in fünf Abschnitte:

  1. Ein­lei­tung
  2. Grund­sät­ze
  3. Anfor­de­run­gen an die Berichterstattung
  4. Zusi­che­rung
  5. Durch­füh­rung

Der Ver­hal­tens­ko­dex ist kein ver­pflich­ten­des Sys­tem, aber von Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen, die sich für sei­ne Anwen­dung ent­schei­den, wird erwar­tet, dass sie über ihre Fort­schrit­te bei der Erfül­lung der Anfor­de­run­gen des Kode­xes berich­ten. Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen, die im Rah­men des Ver­hal­tens­ko­dex über ihre öko­lo­gi­schen und sozia­len Leis­tun­gen berich­ten, kön­nen von der GRI aner­kannt werden.