Es gibt verschiedene Arten von Umweltverträglichkeitsprüfungen, aber alle haben ein gemeinsames Ziel: die Bereitstellung von Informationen, die den Entscheidungsträgern helfen, fundierte Entscheidungen darüber zu treffen, ob ein geplantes Projekt durchgeführt werden soll oder nicht.
Umweltverträglichkeitsprüfungen können auf Projekt‑, Programm- oder politischer Ebene durchgeführt werden. Umweltverträglichkeitsprüfungen auf Projektebene sind in der Regel für bestimmte Arten von Projekten gesetzlich vorgeschrieben, z. B. für den Bau neuer Straßen, Brücken oder Dämme. Umweltverträglichkeitsprüfungen auf Programmebene werden in der Regel für Pläne oder Programme durchgeführt, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können, wie z. B. ein Plan zur Erschließung eines neuen Bergbaubetriebs in einem Gebiet mit empfindlichen ökologischen Systemen.
Umweltverträglichkeitsprüfungen auf politischer Ebene werden in der Regel für politische Maßnahmen durchgeführt, die weitreichende Auswirkungen auf die Umwelt haben könnten, wie z. B. die Genehmigung von Öl- und Gasbohrungen in einem empfindlichen Gebiet. Der Prozess der Durchführung einer UVP umfasst in der Regel vier Hauptschritte:
1. Screening: Der erste Schritt einer UVP besteht darin, festzustellen, ob das vorgeschlagene Projekt wahrscheinlich erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben wird oder nicht. Dieser Schritt umfasst in der Regel eine Überprüfung der Projektpläne und eine Ortsbesichtigung. Wenn das Projekt voraussichtlich keine erheblichen Auswirkungen hat, endet das UVP-Verfahren hier und es werden keine weiteren Maßnahmen ergriffen.
2. Scoping: Wenn das Projekt voraussichtlich erhebliche Auswirkungen haben wird, besteht der nächste Schritt darin, die wichtigsten Umweltfragen zu ermitteln, die in der UVP behandelt werden sollten. Dieser Schritt trägt dazu bei, die UVP auf die wichtigsten Fragen zu konzentrieren und die Behandlung von Fragen zu vermeiden, die für den Entscheidungsprozess nicht relevant sind.
3. Folgenabschätzung: Der dritte Schritt besteht darin, die möglichen Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt zu bewerten. In diesem Schritt werden Informationen über die möglichen Auswirkungen des Projekts gesammelt und analysiert, um die wahrscheinlichen Umweltauswirkungen vorherzusagen.
4. Berichterstattung: Der letzte Schritt einer UVP ist die Erstellung eines Berichts, der die Ergebnisse der UVP zusammenfasst und die Informationen in einer für die Entscheidungsträger nützlichen Weise darstellt. Der Bericht wird in der Regel von Fachleuten geprüft, um sicherzustellen, dass er korrekt und objektiv ist.
Umweltverträglichkeitsprüfungen sind ein wichtiges Instrument für umweltpolitische Entscheidungen. Sie tragen dazu bei, dass vorgeschlagene Projekte auf ihre potenziellen Auswirkungen auf die Umwelt geprüft werden und dass diese Auswirkungen bei der Entscheidung, ob das Projekt weitergeführt werden soll oder nicht, berücksichtigt werden.