Ein schönes Blatt

Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fung (UVP)

Es gibt ver­schie­de­ne Arten von Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fun­gen, aber alle haben ein gemein­sa­mes Ziel: die Bereit­stel­lung von Infor­ma­tio­nen, die den Ent­schei­dungs­trä­gern hel­fen, fun­dier­te Ent­schei­dun­gen dar­über zu tref­fen, ob ein geplan­tes Pro­jekt durch­ge­führt wer­den soll oder nicht. 

Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fun­gen kön­nen auf Projekt‑, Pro­gramm- oder poli­ti­scher Ebe­ne durch­ge­führt wer­den. Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fun­gen auf Pro­jekt­ebe­ne sind in der Regel für bestimm­te Arten von Pro­jek­ten gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, z. B. für den Bau neu­er Stra­ßen, Brü­cken oder Däm­me. Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fun­gen auf Pro­gramm­ebe­ne wer­den in der Regel für Plä­ne oder Pro­gram­me durch­ge­führt, die erheb­li­che Aus­wir­kun­gen auf die Umwelt haben kön­nen, wie z. B. ein Plan zur Erschlie­ßung eines neu­en Berg­bau­be­triebs in einem Gebiet mit emp­find­li­chen öko­lo­gi­schen Systemen. 

Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fun­gen auf poli­ti­scher Ebe­ne wer­den in der Regel für poli­ti­sche Maß­nah­men durch­ge­führt, die weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen auf die Umwelt haben könn­ten, wie z. B. die Geneh­mi­gung von Öl- und Gas­boh­run­gen in einem emp­find­li­chen Gebiet. Der Pro­zess der Durch­füh­rung einer UVP umfasst in der Regel vier Hauptschritte: 

1. Scree­ning: Der ers­te Schritt einer UVP besteht dar­in, fest­zu­stel­len, ob das vor­ge­schla­ge­ne Pro­jekt wahr­schein­lich erheb­li­che Aus­wir­kun­gen auf die Umwelt haben wird oder nicht. Die­ser Schritt umfasst in der Regel eine Über­prü­fung der Pro­jekt­plä­ne und eine Orts­be­sich­ti­gung. Wenn das Pro­jekt vor­aus­sicht­lich kei­ne erheb­li­chen Aus­wir­kun­gen hat, endet das UVP-Ver­fah­ren hier und es wer­den kei­ne wei­te­ren Maß­nah­men ergriffen. 

2. Sco­ping: Wenn das Pro­jekt vor­aus­sicht­lich erheb­li­che Aus­wir­kun­gen haben wird, besteht der nächs­te Schritt dar­in, die wich­tigs­ten Umwelt­fra­gen zu ermit­teln, die in der UVP behan­delt wer­den soll­ten. Die­ser Schritt trägt dazu bei, die UVP auf die wich­tigs­ten Fra­gen zu kon­zen­trie­ren und die Behand­lung von Fra­gen zu ver­mei­den, die für den Ent­schei­dungs­pro­zess nicht rele­vant sind. 

3. Fol­gen­ab­schät­zung: Der drit­te Schritt besteht dar­in, die mög­li­chen Aus­wir­kun­gen des Pro­jekts auf die Umwelt zu bewer­ten. In die­sem Schritt wer­den Infor­ma­tio­nen über die mög­li­chen Aus­wir­kun­gen des Pro­jekts gesam­melt und ana­ly­siert, um die wahr­schein­li­chen Umwelt­aus­wir­kun­gen vorherzusagen. 

4. Bericht­erstat­tung: Der letz­te Schritt einer UVP ist die Erstel­lung eines Berichts, der die Ergeb­nis­se der UVP zusam­men­fasst und die Infor­ma­tio­nen in einer für die Ent­schei­dungs­trä­ger nütz­li­chen Wei­se dar­stellt. Der Bericht wird in der Regel von Fach­leu­ten geprüft, um sicher­zu­stel­len, dass er kor­rekt und objek­tiv ist. 

Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fun­gen sind ein wich­ti­ges Instru­ment für umwelt­po­li­ti­sche Ent­schei­dun­gen. Sie tra­gen dazu bei, dass vor­ge­schla­ge­ne Pro­jek­te auf ihre poten­zi­el­len Aus­wir­kun­gen auf die Umwelt geprüft wer­den und dass die­se Aus­wir­kun­gen bei der Ent­schei­dung, ob das Pro­jekt wei­ter­ge­führt wer­den soll oder nicht, berück­sich­tigt werden.