EU-Richtlinien sind verbindliche Rechtsakte der Europäischen Union, die den Mitgliedstaaten ein verbindliches Ziel vorgeben, aber den nationalen Behörden die Wahl der Form und Mittel zur Umsetzung überlassen. Sie müssen innerhalb einer festgelegten Frist in nationales Recht umgesetzt werden und sichern so einen einheitlichen Rechtsrahmen im Binnenmarkt. Richtlinien decken eine Vielzahl von Politikbereichen ab, von Verbraucherschutz über Umweltschutz bis hin zu Arbeits- und Sozialstandards. Durch ihr flexibles Umsetzungsverfahren fördern sie Harmonisierung und Rechtsvergleichbarkeit, ohne die nationale Gesetzgebungshoheit vollständig aufzugeben.
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Umweltkriterien und Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber: Rechtliche Grundlagen, Beispiele und Herausforderungen.