EU-Richtlinien

EU-Richt­li­ni­en sind ver­bind­li­che Rechts­ak­te der Euro­päi­schen Uni­on, die den Mit­glied­staa­ten ein ver­bind­li­ches Ziel vor­ge­ben, aber den natio­na­len Behör­den die Wahl der Form und Mit­tel zur Umset­zung über­las­sen. Sie müs­sen inner­halb einer fest­ge­leg­ten Frist in natio­na­les Recht umge­setzt wer­den und sichern so einen ein­heit­li­chen Rechts­rah­men im Bin­nen­markt. Richt­li­ni­en decken eine Viel­zahl von Poli­tik­be­rei­chen ab, von Ver­brau­cher­schutz über Umwelt­schutz bis hin zu Arbeits- und Sozi­al­stan­dards. Durch ihr fle­xi­bles Umset­zungs­ver­fah­ren för­dern sie Har­mo­ni­sie­rung und Rechts­ver­gleich­bar­keit, ohne die natio­na­le Gesetz­ge­bungs­ho­heit voll­stän­dig aufzugeben.