Öffentliche Auftraggeber

Öffent­li­che Auf­trag­ge­ber sind staat­li­che oder staat­lich nahe­ste­hen­de Insti­tu­tio­nen, die Güter, Bau­leis­tun­gen oder Dienst­leis­tun­gen im Rah­men von Ver­ga­be­ver­fah­ren beschaf­fen. Dazu zäh­len Bund, Län­der, Gemein­den sowie ande­re Ein­rich­tun­gen wie öffent­lich-recht­li­che Kör­per­schaf­ten oder Ver­bän­de, die öffent­li­che Auf­ga­ben wahr­neh­men. Sie unter­lie­gen beson­de­ren Regeln und Schwel­len­wer­ten nach Ver­ga­be­recht, um Trans­pa­renz, Wett­be­werb und Gleich­be­hand­lung sicher­zu­stel­len. Ihr Han­deln dient dem Gemein­wohl und der effi­zi­en­ten Ver­wen­dung öffent­li­cher Mittel.