Recht der nachhaltigen Entwicklung

Das Recht der nachhaltigen Entwicklung umfasst alle Rechtsnormen, die darauf abzielen, ökologische Belange, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und soziale Gerechtigkeit langfristig miteinander in Einklang zu bringen. Es beruht auf dem völkerrechtlich verankerten Prinzip der Generationengerechtigkeit, wonach die Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt werden sollen, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu beschneiden. Als Querschnittsmaterie verbindet es verschiedene Rechtsgebiete wie das Umwelt-, Wirtschafts- und Sozialrecht, um einen verbindlichen Rahmen für ein dauerhaft tragfähiges Lebens- und Wirtschaftsmodell zu schaffen.