Sozialrecht

Sozi­al­recht ist der Teil des öffent­li­chen Rechts, der die Gewähr­leis­tung sozia­ler Siche­rungs­sys­te­me und sozia­ler Leis­tun­gen regelt. Es umfasst unter ande­rem gesetz­li­che Renten‑, Kranken‑, Pfle­ge- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung sowie Grund­si­che­rung und Sozi­al­hil­fe. Ziel ist es, exis­ten­zi­el­le Risi­ken abzu­fe­dern und sozia­len Aus­gleich zu för­dern. Zugleich stellt es Anfor­de­run­gen an Anspruchs­be­rech­tig­te und Ver­wal­tung, um Rechts­schutz und Effi­zi­enz sicherzustellen.