Sozialrecht ist der Teil des öffentlichen Rechts, der die Gewährleistung sozialer Sicherungssysteme und sozialer Leistungen regelt. Es umfasst unter anderem gesetzliche Renten‑, Kranken‑, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie Grundsicherung und Sozialhilfe. Ziel ist es, existenzielle Risiken abzufedern und sozialen Ausgleich zu fördern. Zugleich stellt es Anforderungen an Anspruchsberechtigte und Verwaltung, um Rechtsschutz und Effizienz sicherzustellen.
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