Vergaberecht regelt in Deutschland die Beschaffung von Bau‑, Liefer- und Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber und stellt sicher, dass Vergabeverfahren transparent, wettbewerblich und diskriminierungsfrei ablaufen. Es legt Schwellenwerte, Verfahrensarten und Grundsätze wie Wirtschaftlichkeit, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung fest. Ziel ist es, den fairen Wettbewerb zu fördern, Korruption zu verhindern und eine effiziente Verwendung öffentlicher Mittel zu gewährleisten. Zudem bietet es Bietern Rechtsschutzmöglichkeiten, um fehlerhafte Vergabeentscheidungen anzufechten.
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Umweltkriterien und Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber: Rechtliche Grundlagen, Beispiele und Herausforderungen.