Vergaberecht

Ver­ga­be­recht regelt in Deutsch­land die Beschaf­fung von Bau‑, Lie­fer- und Dienst­leis­tun­gen durch öffent­li­che Auf­trag­ge­ber und stellt sicher, dass Ver­ga­be­ver­fah­ren trans­pa­rent, wett­be­werb­lich und dis­kri­mi­nie­rungs­frei ablau­fen. Es legt Schwel­len­wer­te, Ver­fah­rens­ar­ten und Grund­sät­ze wie Wirt­schaft­lich­keit, Gleich­be­hand­lung und Nicht­dis­kri­mi­nie­rung fest. Ziel ist es, den fai­ren Wett­be­werb zu för­dern, Kor­rup­ti­on zu ver­hin­dern und eine effi­zi­en­te Ver­wen­dung öffent­li­cher Mit­tel zu gewähr­leis­ten. Zudem bie­tet es Bie­tern Rechts­schutz­mög­lich­kei­ten, um feh­ler­haf­te Ver­ga­be­ent­schei­dun­gen anzufechten.