Nach­hal­ti­ge Beschaf­fung: Umwelt­kri­te­ri­en und Ver­ga­be­recht für öffent­li­che Auftraggeber

Nach­hal­ti­ge Beschaf­fung: Umwelt­kri­te­ri­en und Ver­ga­be­recht für öffent­li­che Auftraggeber

Die öffent­li­che Beschaf­fung spielt eine Schlüs­sel­rol­le bei der För­de­rung von Nach­hal­tig­keit und Umwelt­schutz. Durch die Berück­sich­ti­gung von Umwelt­kri­te­ri­en im Ver­ga­be­recht kön­nen öffent­li­che Auf­trag­ge­ber einen wesent­li­chen Bei­trag zur Redu­zie­rung von Umwelt­be­las­tun­gen und zur För­de­rung inno­va­ti­ver, umwelt­freund­li­cher Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen leis­ten. Die­ser Arti­kel unter­sucht die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen, prak­ti­schen Her­aus­for­de­run­gen und Vor­tei­le der nach­hal­ti­gen Beschaf­fung, mit dem Ziel, öffent­li­chen Auf­trag­ge­bern eine fun­dier­te Grund­la­ge für die Umset­zung nach­hal­ti­ger Ver­ga­be­ver­fah­ren zu bie­ten. Ziel ist es, die Mög­lich­kei­ten zur Inte­gra­ti­on von Umwelt­aspek­ten im Ver­ga­be­recht auf­zu­zei­gen und prak­ti­sche Anlei­tun­gen für eine erfolg­rei­che Umset­zung zu geben.

Recht­li­che Grund­la­gen der nach­hal­ti­gen Beschaf­fung in Deutsch­land und der EU

Die nach­hal­ti­ge Beschaf­fung ist in Deutsch­land und der Euro­päi­schen Uni­on durch ein kom­ple­xes Geflecht aus Geset­zen und Ver­ord­nun­gen gere­gelt. Die­se Rege­lun­gen sol­len sicher­stel­len, dass bei öffent­li­chen Auf­trä­gen Umwelt­aspek­te ange­mes­sen berück­sich­tigt werden.

Auf euro­päi­scher Ebe­ne spie­len ins­be­son­de­re die EU-Ver­ga­be­richt­li­ni­en eine zen­tra­le Rol­le. Die­se Richt­li­ni­en, dar­un­ter die Richt­li­nie 2014/24/EU über die öffent­li­che Auf­trags­ver­ga­be, ver­pflich­ten die Mit­glied­staa­ten, bei der Ver­ga­be öffent­li­cher Auf­trä­ge Umwelt­kri­te­ri­en zu berück­sich­ti­gen. Die Richt­li­ni­en las­sen den öffent­li­chen Auf­trag­ge­bern einen gewis­sen Spiel­raum bei der Fest­le­gung der Kri­te­ri­en, geben aber kla­re Leit­li­ni­en vor. Sie for­dern, dass die Kri­te­ri­en mit dem Auf­trags­ge­gen­stand in Ver­bin­dung ste­hen, trans­pa­rent und dis­kri­mi­nie­rungs­frei sein müssen.

In Deutsch­land wird das Ver­ga­be­recht im Wesent­li­chen durch das Gesetz gegen Wett­be­werbs­be­schrän­kun­gen (GWB) und die Ver­ga­be­ver­ord­nung (VgV) gere­gelt. Die­se Geset­ze set­zen die EU-Ver­ga­be­richt­li­ni­en in natio­na­les Recht um. § 97 Abs. 3 GWB schreibt vor, dass bei der Ver­ga­be öffent­li­cher Auf­trä­ge neben wirt­schaft­li­chen auch sozia­le und umwelt­be­zo­ge­ne Aspek­te berück­sich­tigt wer­den müs­sen. Dies eröff­net den öffent­li­chen Auf­trag­ge­bern die Mög­lich­keit, Umwelt­kri­te­ri­en in den Aus­schrei­bungs­un­ter­la­gen fest­zu­le­gen und bei der Bewer­tung der Ange­bo­te zu berücksichtigen.

Das Umwelt­bun­des­amt (UBA) hat im Hin­blick auf die recht­li­chen Grund­la­gen klar­ge­stellt, dass sowohl das EU- als auch das natio­na­le Ver­ga­be­recht kla­re Rege­lun­gen zur Berück­sich­ti­gung von Umwelt­aspek­ten ent­hal­ten. Es betont die Zuläs­sig­keit von Nach­hal­tig­keits­aspek­ten im Ver­ga­be­recht für die euro­pa­wei­te Beschaf­fung in Deutschland.

Die kon­kre­te Aus­ge­stal­tung der Umwelt­kri­te­ri­en obliegt den öffent­li­chen Auf­trag­ge­bern. Sie kön­nen bei­spiels­wei­se Anfor­de­run­gen an die Ener­gie­ef­fi­zi­enz, die Res­sour­cen­scho­nung oder die Ver­mei­dung von Schad­stof­fen stel­len. Wich­tig ist, dass die Kri­te­ri­en trans­pa­rent und nach­voll­zieh­bar sind, um eine dis­kri­mi­nie­rungs­freie Bewer­tung der Ange­bo­te zu gewährleisten.

Öffent­li­che Auf­trag­ge­ber müs­sen sicher­stel­len, dass die Bie­ter die gefor­der­ten Umwelt­kri­te­ri­en erfül­len kön­nen. Dies kann durch die Vor­la­ge von Zer­ti­fi­ka­ten, Umwelt­zei­chen oder ande­ren geeig­ne­ten Nach­wei­sen erfol­gen. Die Auf­trag­ge­ber kön­nen auch eige­ne Prü­fun­gen durch­füh­ren oder unab­hän­gi­ge Exper­ten hin­zu­zie­hen, um die Ein­hal­tung der Kri­te­ri­en zu überprüfen.

Es ist wich­tig zu beto­nen, dass die Berück­sich­ti­gung von Umwelt­kri­te­ri­en im Ver­ga­be­recht nicht zu einer unzu­mut­ba­ren Belas­tung der Unter­neh­men füh­ren darf. Die Kri­te­ri­en müs­sen ver­hält­nis­mä­ßig und mit dem Auf­trags­ge­gen­stand in Ver­bin­dung ste­hen. Die öffent­li­chen Auf­trag­ge­ber müs­sen auch die Kos­ten berück­sich­ti­gen, die mit der Erfül­lung der Umwelt­kri­te­ri­en ver­bun­den sind.

Zusam­men­fas­send lässt sich sagen, dass die recht­li­chen Grund­la­gen für die nach­hal­ti­ge Beschaf­fung in Deutsch­land und der EU vor­han­den sind. Die öffent­li­chen Auf­trag­ge­ber haben die Mög­lich­keit, Umwelt­kri­te­ri­en in ihren Ver­ga­be­ver­fah­ren zu berück­sich­ti­gen und so einen Bei­trag zum Umwelt­schutz zu leis­ten. Es ist jedoch wich­tig, dass die Kri­te­ri­en trans­pa­rent, dis­kri­mi­nie­rungs­frei und ver­hält­nis­mä­ßig sind.

(Quel­len: Umwelt­aspek­te im Ver­ga­be­ver­fah­ren — Recht­li­che Grund­la­gen … (Umwelt­bun­des­amt), Recht­li­che Grund­la­gen der nach­hal­ti­gen Beschaf­fung (hochn.uni-hamburg.de))

Umwelt­kri­te­ri­en im Ver­ga­be­ver­fah­ren: Kon­kre­te Bei­spie­le und Anwendung

Die Inte­gra­ti­on von Umwelt­kri­te­ri­en in das Ver­ga­be­ver­fah­ren ist ein wesent­li­cher Schritt hin zu einer nach­hal­ti­gen Beschaf­fung. Die­se Kri­te­ri­en kön­nen in ver­schie­de­nen Pha­sen des Ver­fah­rens berück­sich­tigt wer­den, von der Bedarfs­pla­nung über die Aus­schrei­bung bis zur Zuschlags­er­tei­lung. Ziel ist es, Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen zu för­dern, die gerin­ge­re Umwelt­aus­wir­kun­gen haben und einen Bei­trag zur Res­sour­cen­scho­nung leisten.

Ein wich­ti­ges Instru­ment zur Defi­ni­ti­on von Umwelt­kri­te­ri­en sind Umwelt­zei­chen. Das EU-Umwelt­zei­chen (Euro­blu­me) nach ISO 14024 ist ein aner­kann­tes Label, das Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen kenn­zeich­net, die hohe Umwelt­stan­dards erfül­len. Es deckt ver­schie­de­ne Pro­dukt­grup­pen ab, von Rei­ni­gungs­mit­teln über Tex­ti­li­en bis hin zu Beher­ber­gungs­be­trie­ben. Durch die For­de­rung nach dem EU-Umwelt­zei­chen in der Aus­schrei­bung kön­nen öffent­li­che Auf­trag­ge­ber sicher­stel­len, dass die ange­bo­te­nen Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen bestimm­te Umwelt­an­for­de­run­gen erfül­len. Ein Bei­spiel hier­für wäre die Beschaf­fung von Büro­pa­pier, bei der auf Recy­cling­pa­pier mit dem EU-Umwelt­zei­chen geach­tet wird.

Die Öko­bi­lanz ist ein wei­te­res wich­ti­ges Instru­ment zur Bewer­tung der Umwelt­aus­wir­kun­gen von Pro­duk­ten und Dienst­leis­tun­gen. Sie berück­sich­tigt den gesam­ten Lebens­zy­klus eines Pro­dukts, von der Roh­stoff­ge­win­nung über die Pro­duk­ti­on bis zur Nut­zung und Ent­sor­gung. Durch die Berück­sich­ti­gung der Öko­bi­lanz kön­nen öffent­li­che Auf­trag­ge­ber Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen aus­wäh­len, die über den gesam­ten Lebens­zy­klus hin­weg gerin­ge­re Umwelt­aus­wir­kun­gen haben. Bei­spiels­wei­se könn­te bei der Beschaf­fung von Fahr­zeu­gen die Öko­bi­lanz der ver­schie­de­nen Antriebs­ar­ten (Ben­zin, Die­sel, Elek­tro, Hybrid) ver­gli­chen wer­den, um das umwelt­freund­lichs­te Fahr­zeug auszuwählen.

Die Lebens­zy­klus­kos­ten­rech­nung (LCC) geht noch einen Schritt wei­ter als die Öko­bi­lanz. Sie berück­sich­tigt nicht nur die Umwelt­aus­wir­kun­gen, son­dern auch die wirt­schaft­li­chen Kos­ten über den gesam­ten Lebens­zy­klus eines Pro­dukts oder einer Dienst­leis­tung. Dazu gehö­ren neben den Anschaf­fungs­kos­ten auch die Betriebs‑, War­tungs- und Ent­sor­gungs­kos­ten. Durch die Berück­sich­ti­gung der Lebens­zy­klus­kos­ten kön­nen öffent­li­che Auf­trag­ge­ber Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen aus­wäh­len, die lang­fris­tig die wirt­schaft­lichs­te und öko­lo­gischs­te Lösung dar­stel­len. Ein Bei­spiel hier­für wäre die Beschaf­fung von Beleuch­tungs­tech­nik, bei der die Lebens­zy­klus­kos­ten von LED-Lam­pen im Ver­gleich zu her­kömm­li­chen Glüh­lam­pen oder Halo­gen­lam­pen betrach­tet werden.

Die Res­sour­cen­ef­fi­zi­enz ist ein wei­te­res wich­ti­ges Umwelt­kri­te­ri­um. Sie bezieht sich auf die effi­zi­en­te Nut­zung von Roh­stof­fen und Ener­gie bei der Pro­duk­ti­on und Nut­zung von Pro­duk­ten und Dienst­leis­tun­gen. Durch die For­de­rung nach res­sour­cen­ef­fi­zi­en­ten Pro­duk­ten und Dienst­leis­tun­gen kön­nen öffent­li­che Auf­trag­ge­ber dazu bei­tra­gen, den Res­sour­cen­ver­brauch zu redu­zie­ren und die Umwelt zu scho­nen. Bei­spiels­wei­se könn­te bei der Beschaf­fung von Com­pu­tern auf Gerä­te mit einem gerin­gen Strom­ver­brauch und einer lan­gen Lebens­dau­er geach­tet werden.

Die Ener­gie­ef­fi­zi­enz ist ein wich­ti­ger Aspekt der Res­sour­cen­ef­fi­zi­enz. Sie bezieht sich auf die effi­zi­en­te Nut­zung von Ener­gie bei der Pro­duk­ti­on und Nut­zung von Pro­duk­ten und Dienst­leis­tun­gen. Durch die For­de­rung nach ener­gie­ef­fi­zi­en­ten Pro­duk­ten und Dienst­leis­tun­gen kön­nen öffent­li­che Auf­trag­ge­ber dazu bei­tra­gen, den Ener­gie­ver­brauch zu sen­ken und die Treib­haus­gas­emis­sio­nen zu redu­zie­ren. Bei­spiels­wei­se könn­te bei der Beschaf­fung von Gebäu­den auf eine hohe Ener­gie­ef­fi­zi­enz geach­tet wer­den, indem bei­spiels­wei­se ener­gie­ef­fi­zi­en­te Hei­zungs- und Kühl­sys­te­me sowie eine gute Wär­me­däm­mung gefor­dert werden.

Zusam­men­fas­send lässt sich sagen, dass es eine Viel­zahl von Umwelt­kri­te­ri­en gibt, die in das Ver­ga­be­ver­fah­ren inte­griert wer­den kön­nen. Die Aus­wahl der geeig­ne­ten Kri­te­ri­en hängt von dem jewei­li­gen Beschaf­fungs­ge­gen­stand und den Zie­len des öffent­li­chen Auf­trag­ge­bers ab. Wich­tig ist, dass die Kri­te­ri­en trans­pa­rent, dis­kri­mi­nie­rungs­frei und ver­hält­nis­mä­ßig sind. Durch die Berück­sich­ti­gung von Umwelt­kri­te­ri­en kön­nen öffent­li­che Auf­trag­ge­ber einen wesent­li­chen Bei­trag zur För­de­rung von Nach­hal­tig­keit und Umwelt­schutz leisten.

(Quel­le: EU-Umwelt­zei­chen ver­ein­facht nach­hal­ti­ge Beschaf­fung (cosinex.de))

Her­aus­for­de­run­gen und Lösungs­an­sät­ze bei der Umset­zung nach­hal­ti­ger Beschaffung

Öffent­li­che Auf­trag­ge­ber ste­hen bei der Umset­zung nach­hal­ti­ger Beschaf­fung vor ver­schie­de­nen Her­aus­for­de­run­gen. Infor­ma­ti­ons­de­fi­zi­te über umwelt­freund­li­che Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen sind ein häu­fi­ges Pro­blem. Oft fehlt es an trans­pa­ren­ten Daten über die Umwelt­aus­wir­kun­gen und die Ver­füg­bar­keit nach­hal­ti­ger Alter­na­ti­ven. Auch der Schu­lungs­be­darf der Mit­ar­bei­ter ist ein kri­ti­scher Fak­tor. Ohne aus­rei­chen­des Wis­sen über Umwelt­kri­te­ri­en, Ver­ga­be­recht und die Anwen­dung spe­zi­fi­scher Instru­men­te wie Umwelt­zei­chen kön­nen nach­hal­ti­ge Beschaf­fungs­vor­ha­ben scheitern.

Ein wei­te­res Pro­blem ist die Mess­bar­keit der Nach­hal­tig­keits­wir­kun­gen. Es ist oft schwie­rig, die tat­säch­li­chen Umwelt­aus­wir­kun­gen von Pro­duk­ten und Dienst­leis­tun­gen zu quan­ti­fi­zie­ren und zu über­wa­chen. Dies erschwert die Erfolgs­kon­trol­le und die Recht­fer­ti­gung nach­hal­ti­ger Beschaf­fungs­ent­schei­dun­gen. Auch die Eta­blie­rung effek­ti­ver Kon­troll­me­cha­nis­men zur Sicher­stel­lung der Ein­hal­tung von Umwelt­stan­dards wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit ist eine Herausforderung.

Die Wirt­schaft­lich­keit spielt eben­falls eine wich­ti­ge Rol­le. Oft wird befürch­tet, dass nach­hal­ti­ge Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen teu­rer sind als kon­ven­tio­nel­le Alter­na­ti­ven. Es ist daher wich­tig, die Lebens­zy­klus­kos­ten zu berück­sich­ti­gen und die lang­fris­ti­gen wirt­schaft­li­chen Vor­tei­le nach­hal­ti­ger Beschaf­fung zu erkennen.

Lösungs­an­sät­ze:

  • Auf­bau von Infor­ma­ti­ons­platt­for­men: Bereit­stel­lung zen­tra­ler Infor­ma­ti­ons­quel­len über umwelt­freund­li­che Pro­duk­te, Dienst­leis­tun­gen und Umweltzeichen.
  • Schu­lungs- und Wei­ter­bil­dungs­pro­gram­me: Durch­füh­rung von Schu­lun­gen für Mit­ar­bei­ter öffent­li­cher Auf­trag­ge­ber, um Kom­pe­ten­zen im Bereich der nach­hal­ti­gen Beschaf­fung aufzubauen.
  • Ent­wick­lung von Mess­in­stru­men­ten: Ent­wick­lung von Indi­ka­to­ren und Metho­den zur Mes­sung und Über­wa­chung der Umwelt­aus­wir­kun­gen von Beschaffungsvorhaben.
  • Imple­men­tie­rung von Kon­troll­me­cha­nis­men: Ein­füh­rung von Kon­trol­len zur Sicher­stel­lung der Ein­hal­tung von Umwelt­stan­dards wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit, z.B. durch Audits oder Lieferantenerklärungen.
  • Berück­sich­ti­gung von Lebens­zy­klus­kos­ten: Durch­füh­rung von Wirt­schaft­lich­keits­be­rech­nun­gen, die die gesam­ten Lebens­zy­klus­kos­ten von Pro­duk­ten und Dienst­leis­tun­gen berücksichtigen.
  • Nut­zung von Rah­men­ver­ein­ba­run­gen: Abschluss von Rah­men­ver­ein­ba­run­gen mit Lie­fe­ran­ten, die nach­hal­ti­ge Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen anbieten.

Nach­hal­ti­ge Beschaf­fung als stra­te­gi­scher Vor­teil für öffent­li­che Auftraggeber

Nach­hal­ti­ge Beschaf­fung trägt nicht nur zur Errei­chung von Umwelt­zie­len bei, son­dern gene­riert auch stra­te­gi­sche Vor­tei­le für öffent­li­che Auf­trag­ge­ber. Sie för­dert Inno­va­ti­on, indem sie Anrei­ze für die Ent­wick­lung und den Ein­satz umwelt­freund­li­cher Tech­no­lo­gien und Pro­duk­te schafft. Unter­neh­men, die sich auf Nach­hal­tig­keit kon­zen­trie­ren, sind oft inno­va­ti­ver und wettbewerbsfähiger.

Dar­über hin­aus ver­bes­sert nach­hal­ti­ge Beschaf­fung das Image und die Repu­ta­ti­on öffent­li­cher Auf­trag­ge­ber. Sie signa­li­siert ein Enga­ge­ment für Umwelt­schutz und sozia­le Ver­ant­wor­tung, was das Ver­trau­en der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger stärkt. Öffent­li­che Auf­trag­ge­ber neh­men eine Vor­bild­funk­ti­on ein und kön­nen ande­re Orga­ni­sa­tio­nen und Unter­neh­men dazu inspi­rie­ren, nach­hal­ti­ger zu handeln.

Nach­hal­ti­ge Beschaf­fung kann auch zu Kos­ten­ein­spa­run­gen füh­ren. Durch die Berück­sich­ti­gung von Lebens­zy­klus­kos­ten kön­nen lang­fris­tig Kos­ten redu­ziert wer­den, z.B. durch gerin­ge­ren Ener­gie­ver­brauch, län­ge­re Lebens­dau­er von Pro­duk­ten oder gerin­ge­re Ent­sor­gungs­kos­ten. Zudem kann nach­hal­ti­ge Beschaf­fung die regio­na­le Wirt­schafts­för­de­rung unter­stüt­zen, indem sie loka­le Anbie­ter von umwelt­freund­li­chen Pro­duk­ten und Dienst­leis­tun­gen bevorzugt.

Ein Über­blick über Umwelt­kri­te­ri­en, Pra­xis­bei­spie­le und Emp­feh­lun­gen für Ver­ga­ben fin­det sich auf der Sei­te des BMWE — Nach­hal­ti­ge, stra­te­gi­sche Beschaf­fung https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/strategische-beschaffung.html. Dort wer­den kon­kre­te Bei­spie­le genannt, wie öffent­li­che Auf­trag­ge­ber Nach­hal­tig­keit in Ver­ga­be­ver­fah­ren inte­grie­ren kön­nen. Die Ber­tels­mann Stif­tung zeigt in ihrer Publi­ka­ti­on “Nach­hal­tig­keit in der öffent­li­chen Beschaf­fung” eben­falls Mög­lich­kei­ten für öffent­li­che Auf­trag­ge­ber auf https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/user_upload/W_Focus_Paper_23__Nachhaltigkeit_in_der_oeffentlichen_Beschaffung.pdf.

Die Rol­le der Mit­ar­bei­ter­schu­lung und Kompetenzentwicklung

Eine erfolg­rei­che Umset­zung nach­hal­ti­ger Beschaf­fung erfor­dert qua­li­fi­zier­te Mit­ar­bei­ter. Kom­pe­tenz­auf­bau und Sen­si­bi­li­sie­rung sind daher ent­schei­dend. Mit­ar­bei­ter öffent­li­cher Auf­trag­ge­ber müs­sen über das not­wen­di­ge Wis­sen ver­fü­gen, um Umwelt­kri­te­ri­en zu ver­ste­hen, anzu­wen­den und in Ver­ga­be­ver­fah­ren zu inte­grie­ren. Dies erfor­dert geziel­te Wis­sens­ver­mitt­lung und Schu­lungs­pro­gram­me.

Schu­lun­gen soll­ten The­men wie Ver­ga­be­recht, Umwelt­zei­chen, Öko­bi­lan­zie­rung, Lebens­zy­klus­kos­ten und Res­sour­cen­ef­fi­zi­enz abde­cken. Es ist wich­tig, Best Prac­ti­ces zu ver­mit­teln und den Mit­ar­bei­tern die Mög­lich­keit zu geben, von den Erfah­run­gen ande­rer Orga­ni­sa­tio­nen zu ler­nen. Auch die Sen­si­bi­li­sie­rung für Umwelt­fra­gen und die Bedeu­tung nach­hal­ti­ger Beschaf­fung ist von gro­ßer Bedeutung.

Durch Schu­lun­gen und Wei­ter­bil­dun­gen kön­nen Mit­ar­bei­ter in die Lage ver­setzt wer­den, nach­hal­ti­ge Beschaf­fung effek­tiv umzu­set­zen und einen Bei­trag zur Errei­chung der Umwelt­zie­le der öffent­li­chen Hand zu leis­ten. Dies stärkt nicht nur die Kom­pe­tenz der Mit­ar­bei­ter, son­dern auch die Glaub­wür­dig­keit und Effek­ti­vi­tät der nach­hal­ti­gen Beschaffung.

Fazit

Die nach­hal­ti­ge Beschaf­fung hat sich zu einem unver­zicht­ba­ren Ele­ment für öffent­li­che Auf­trag­ge­ber ent­wi­ckelt, um ihren Bei­trag zum Umwelt­schutz und zur För­de­rung einer zukunfts­fä­hi­gen Wirt­schaft zu leis­ten. Sie ist weit mehr als eine regu­la­to­ri­sche Pflicht; sie stellt eine stra­te­gi­sche Chan­ce dar, Inno­va­tio­nen vor­an­zu­trei­ben und die eige­ne Vor­bild­funk­ti­on zu stär­ken. Die Inte­gra­ti­on von Umwelt­kri­te­ri­en in das Ver­ga­be­recht, gestützt durch natio­na­le und euro­päi­sche EU-Richt­li­ni­en, bie­tet einen kla­ren recht­li­chen Rah­men, wenn­gleich die prak­ti­sche Umset­zung sorg­fäl­ti­ge Pla­nung und Fach­wis­sen erfordert.

Die Anwen­dung kon­kre­ter Kri­te­ri­en, wie die Berück­sich­ti­gung der Öko­bi­lanz oder der Lebens­zy­klus­kos­ten, ermög­licht es, öko­lo­gisch vor­teil­haf­te­re Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen zu iden­ti­fi­zie­ren. Trotz bestehen­der Her­aus­for­de­run­gen wie Infor­ma­ti­ons­de­fi­zi­ten oder dem Bedarf an klar defi­nier­ten Kon­troll­me­cha­nis­men, zei­gen prak­ti­sche Bei­spie­le und eta­blier­te Lösungs­an­sät­ze, dass eine erfolg­rei­che Imple­men­tie­rung mög­lich ist. Eine Schlüs­sel­rol­le spielt dabei die kon­ti­nu­ier­li­che Schu­lung und Kom­pe­tenz­ent­wick­lung der betei­lig­ten Mit­ar­bei­ter, um die kom­ple­xen Anfor­de­run­gen des Ver­ga­be­ver­fah­rens unter öko­lo­gi­schen Gesichts­punk­ten sicher zu beherrschen.

Lang­fris­tig zahlt sich nach­hal­ti­ge Beschaf­fung nicht nur öko­lo­gisch, son­dern auch wirt­schaft­lich aus. Sie kann zu Kos­ten­ein­spa­run­gen durch Res­sour­cen­ef­fi­zi­enz füh­ren und das Image der öffent­li­chen Hand posi­tiv beein­flus­sen. Die zukünf­ti­ge Ent­wick­lung wird vor­aus­sicht­lich eine wei­te­re Ver­schär­fung der Umwelt­kri­te­ri­en und eine stär­ke­re Ver­zah­nung mit ande­ren Nach­hal­tig­keits­aspek­ten mit sich brin­gen. Öffent­li­che Auf­trag­ge­ber sind daher gut bera­ten, nach­hal­ti­ge Beschaf­fung pro­ak­tiv als fes­ten Bestand­teil ihrer stra­te­gi­schen Aus­rich­tung zu eta­blie­ren und kon­ti­nu­ier­lich ihre Pro­zes­se sowie das Know-how ihrer Teams weiterzuentwickeln.

Wei­ter­füh­ren­de Quellen