Die öffentliche Beschaffung spielt eine Schlüsselrolle bei der Förderung von Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Durch die Berücksichtigung von Umweltkriterien im Vergaberecht können öffentliche Auftraggeber einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung von Umweltbelastungen und zur Förderung innovativer, umweltfreundlicher Produkte und Dienstleistungen leisten. Dieser Artikel untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen, praktischen Herausforderungen und Vorteile der nachhaltigen Beschaffung, mit dem Ziel, öffentlichen Auftraggebern eine fundierte Grundlage für die Umsetzung nachhaltiger Vergabeverfahren zu bieten. Ziel ist es, die Möglichkeiten zur Integration von Umweltaspekten im Vergaberecht aufzuzeigen und praktische Anleitungen für eine erfolgreiche Umsetzung zu geben.
Rechtliche Grundlagen der nachhaltigen Beschaffung in Deutschland und der EU
Die nachhaltige Beschaffung ist in Deutschland und der Europäischen Union durch ein komplexes Geflecht aus Gesetzen und Verordnungen geregelt. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass bei öffentlichen Aufträgen Umweltaspekte angemessen berücksichtigt werden.
Auf europäischer Ebene spielen insbesondere die EU-Vergaberichtlinien eine zentrale Rolle. Diese Richtlinien, darunter die Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe, verpflichten die Mitgliedstaaten, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Umweltkriterien zu berücksichtigen. Die Richtlinien lassen den öffentlichen Auftraggebern einen gewissen Spielraum bei der Festlegung der Kriterien, geben aber klare Leitlinien vor. Sie fordern, dass die Kriterien mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen, transparent und diskriminierungsfrei sein müssen.
In Deutschland wird das Vergaberecht im Wesentlichen durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Vergabeverordnung (VgV) geregelt. Diese Gesetze setzen die EU-Vergaberichtlinien in nationales Recht um. § 97 Abs. 3 GWB schreibt vor, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge neben wirtschaftlichen auch soziale und umweltbezogene Aspekte berücksichtigt werden müssen. Dies eröffnet den öffentlichen Auftraggebern die Möglichkeit, Umweltkriterien in den Ausschreibungsunterlagen festzulegen und bei der Bewertung der Angebote zu berücksichtigen.
Das Umweltbundesamt (UBA) hat im Hinblick auf die rechtlichen Grundlagen klargestellt, dass sowohl das EU- als auch das nationale Vergaberecht klare Regelungen zur Berücksichtigung von Umweltaspekten enthalten. Es betont die Zulässigkeit von Nachhaltigkeitsaspekten im Vergaberecht für die europaweite Beschaffung in Deutschland.
Die konkrete Ausgestaltung der Umweltkriterien obliegt den öffentlichen Auftraggebern. Sie können beispielsweise Anforderungen an die Energieeffizienz, die Ressourcenschonung oder die Vermeidung von Schadstoffen stellen. Wichtig ist, dass die Kriterien transparent und nachvollziehbar sind, um eine diskriminierungsfreie Bewertung der Angebote zu gewährleisten.
Öffentliche Auftraggeber müssen sicherstellen, dass die Bieter die geforderten Umweltkriterien erfüllen können. Dies kann durch die Vorlage von Zertifikaten, Umweltzeichen oder anderen geeigneten Nachweisen erfolgen. Die Auftraggeber können auch eigene Prüfungen durchführen oder unabhängige Experten hinzuziehen, um die Einhaltung der Kriterien zu überprüfen.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Berücksichtigung von Umweltkriterien im Vergaberecht nicht zu einer unzumutbaren Belastung der Unternehmen führen darf. Die Kriterien müssen verhältnismäßig und mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen. Die öffentlichen Auftraggeber müssen auch die Kosten berücksichtigen, die mit der Erfüllung der Umweltkriterien verbunden sind.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die rechtlichen Grundlagen für die nachhaltige Beschaffung in Deutschland und der EU vorhanden sind. Die öffentlichen Auftraggeber haben die Möglichkeit, Umweltkriterien in ihren Vergabeverfahren zu berücksichtigen und so einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Es ist jedoch wichtig, dass die Kriterien transparent, diskriminierungsfrei und verhältnismäßig sind.
(Quellen: Umweltaspekte im Vergabeverfahren — Rechtliche Grundlagen … (Umweltbundesamt), Rechtliche Grundlagen der nachhaltigen Beschaffung (hochn.uni-hamburg.de))
Umweltkriterien im Vergabeverfahren: Konkrete Beispiele und Anwendung
Die Integration von Umweltkriterien in das Vergabeverfahren ist ein wesentlicher Schritt hin zu einer nachhaltigen Beschaffung. Diese Kriterien können in verschiedenen Phasen des Verfahrens berücksichtigt werden, von der Bedarfsplanung über die Ausschreibung bis zur Zuschlagserteilung. Ziel ist es, Produkte und Dienstleistungen zu fördern, die geringere Umweltauswirkungen haben und einen Beitrag zur Ressourcenschonung leisten.
Ein wichtiges Instrument zur Definition von Umweltkriterien sind Umweltzeichen. Das EU-Umweltzeichen (Euroblume) nach ISO 14024 ist ein anerkanntes Label, das Produkte und Dienstleistungen kennzeichnet, die hohe Umweltstandards erfüllen. Es deckt verschiedene Produktgruppen ab, von Reinigungsmitteln über Textilien bis hin zu Beherbergungsbetrieben. Durch die Forderung nach dem EU-Umweltzeichen in der Ausschreibung können öffentliche Auftraggeber sicherstellen, dass die angebotenen Produkte und Dienstleistungen bestimmte Umweltanforderungen erfüllen. Ein Beispiel hierfür wäre die Beschaffung von Büropapier, bei der auf Recyclingpapier mit dem EU-Umweltzeichen geachtet wird.
Die Ökobilanz ist ein weiteres wichtiges Instrument zur Bewertung der Umweltauswirkungen von Produkten und Dienstleistungen. Sie berücksichtigt den gesamten Lebenszyklus eines Produkts, von der Rohstoffgewinnung über die Produktion bis zur Nutzung und Entsorgung. Durch die Berücksichtigung der Ökobilanz können öffentliche Auftraggeber Produkte und Dienstleistungen auswählen, die über den gesamten Lebenszyklus hinweg geringere Umweltauswirkungen haben. Beispielsweise könnte bei der Beschaffung von Fahrzeugen die Ökobilanz der verschiedenen Antriebsarten (Benzin, Diesel, Elektro, Hybrid) verglichen werden, um das umweltfreundlichste Fahrzeug auszuwählen.
Die Lebenszykluskostenrechnung (LCC) geht noch einen Schritt weiter als die Ökobilanz. Sie berücksichtigt nicht nur die Umweltauswirkungen, sondern auch die wirtschaftlichen Kosten über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts oder einer Dienstleistung. Dazu gehören neben den Anschaffungskosten auch die Betriebs‑, Wartungs- und Entsorgungskosten. Durch die Berücksichtigung der Lebenszykluskosten können öffentliche Auftraggeber Produkte und Dienstleistungen auswählen, die langfristig die wirtschaftlichste und ökologischste Lösung darstellen. Ein Beispiel hierfür wäre die Beschaffung von Beleuchtungstechnik, bei der die Lebenszykluskosten von LED-Lampen im Vergleich zu herkömmlichen Glühlampen oder Halogenlampen betrachtet werden.
Die Ressourceneffizienz ist ein weiteres wichtiges Umweltkriterium. Sie bezieht sich auf die effiziente Nutzung von Rohstoffen und Energie bei der Produktion und Nutzung von Produkten und Dienstleistungen. Durch die Forderung nach ressourceneffizienten Produkten und Dienstleistungen können öffentliche Auftraggeber dazu beitragen, den Ressourcenverbrauch zu reduzieren und die Umwelt zu schonen. Beispielsweise könnte bei der Beschaffung von Computern auf Geräte mit einem geringen Stromverbrauch und einer langen Lebensdauer geachtet werden.
Die Energieeffizienz ist ein wichtiger Aspekt der Ressourceneffizienz. Sie bezieht sich auf die effiziente Nutzung von Energie bei der Produktion und Nutzung von Produkten und Dienstleistungen. Durch die Forderung nach energieeffizienten Produkten und Dienstleistungen können öffentliche Auftraggeber dazu beitragen, den Energieverbrauch zu senken und die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Beispielsweise könnte bei der Beschaffung von Gebäuden auf eine hohe Energieeffizienz geachtet werden, indem beispielsweise energieeffiziente Heizungs- und Kühlsysteme sowie eine gute Wärmedämmung gefordert werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es eine Vielzahl von Umweltkriterien gibt, die in das Vergabeverfahren integriert werden können. Die Auswahl der geeigneten Kriterien hängt von dem jeweiligen Beschaffungsgegenstand und den Zielen des öffentlichen Auftraggebers ab. Wichtig ist, dass die Kriterien transparent, diskriminierungsfrei und verhältnismäßig sind. Durch die Berücksichtigung von Umweltkriterien können öffentliche Auftraggeber einen wesentlichen Beitrag zur Förderung von Nachhaltigkeit und Umweltschutz leisten.
(Quelle: EU-Umweltzeichen vereinfacht nachhaltige Beschaffung (cosinex.de))
Herausforderungen und Lösungsansätze bei der Umsetzung nachhaltiger Beschaffung
Öffentliche Auftraggeber stehen bei der Umsetzung nachhaltiger Beschaffung vor verschiedenen Herausforderungen. Informationsdefizite über umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen sind ein häufiges Problem. Oft fehlt es an transparenten Daten über die Umweltauswirkungen und die Verfügbarkeit nachhaltiger Alternativen. Auch der Schulungsbedarf der Mitarbeiter ist ein kritischer Faktor. Ohne ausreichendes Wissen über Umweltkriterien, Vergaberecht und die Anwendung spezifischer Instrumente wie Umweltzeichen können nachhaltige Beschaffungsvorhaben scheitern.
Ein weiteres Problem ist die Messbarkeit der Nachhaltigkeitswirkungen. Es ist oft schwierig, die tatsächlichen Umweltauswirkungen von Produkten und Dienstleistungen zu quantifizieren und zu überwachen. Dies erschwert die Erfolgskontrolle und die Rechtfertigung nachhaltiger Beschaffungsentscheidungen. Auch die Etablierung effektiver Kontrollmechanismen zur Sicherstellung der Einhaltung von Umweltstandards während der Vertragslaufzeit ist eine Herausforderung.
Die Wirtschaftlichkeit spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Oft wird befürchtet, dass nachhaltige Produkte und Dienstleistungen teurer sind als konventionelle Alternativen. Es ist daher wichtig, die Lebenszykluskosten zu berücksichtigen und die langfristigen wirtschaftlichen Vorteile nachhaltiger Beschaffung zu erkennen.
Lösungsansätze:
- Aufbau von Informationsplattformen: Bereitstellung zentraler Informationsquellen über umweltfreundliche Produkte, Dienstleistungen und Umweltzeichen.
- Schulungs- und Weiterbildungsprogramme: Durchführung von Schulungen für Mitarbeiter öffentlicher Auftraggeber, um Kompetenzen im Bereich der nachhaltigen Beschaffung aufzubauen.
- Entwicklung von Messinstrumenten: Entwicklung von Indikatoren und Methoden zur Messung und Überwachung der Umweltauswirkungen von Beschaffungsvorhaben.
- Implementierung von Kontrollmechanismen: Einführung von Kontrollen zur Sicherstellung der Einhaltung von Umweltstandards während der Vertragslaufzeit, z.B. durch Audits oder Lieferantenerklärungen.
- Berücksichtigung von Lebenszykluskosten: Durchführung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die die gesamten Lebenszykluskosten von Produkten und Dienstleistungen berücksichtigen.
- Nutzung von Rahmenvereinbarungen: Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit Lieferanten, die nachhaltige Produkte und Dienstleistungen anbieten.
Nachhaltige Beschaffung als strategischer Vorteil für öffentliche Auftraggeber
Nachhaltige Beschaffung trägt nicht nur zur Erreichung von Umweltzielen bei, sondern generiert auch strategische Vorteile für öffentliche Auftraggeber. Sie fördert Innovation, indem sie Anreize für die Entwicklung und den Einsatz umweltfreundlicher Technologien und Produkte schafft. Unternehmen, die sich auf Nachhaltigkeit konzentrieren, sind oft innovativer und wettbewerbsfähiger.
Darüber hinaus verbessert nachhaltige Beschaffung das Image und die Reputation öffentlicher Auftraggeber. Sie signalisiert ein Engagement für Umweltschutz und soziale Verantwortung, was das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger stärkt. Öffentliche Auftraggeber nehmen eine Vorbildfunktion ein und können andere Organisationen und Unternehmen dazu inspirieren, nachhaltiger zu handeln.
Nachhaltige Beschaffung kann auch zu Kosteneinsparungen führen. Durch die Berücksichtigung von Lebenszykluskosten können langfristig Kosten reduziert werden, z.B. durch geringeren Energieverbrauch, längere Lebensdauer von Produkten oder geringere Entsorgungskosten. Zudem kann nachhaltige Beschaffung die regionale Wirtschaftsförderung unterstützen, indem sie lokale Anbieter von umweltfreundlichen Produkten und Dienstleistungen bevorzugt.
Ein Überblick über Umweltkriterien, Praxisbeispiele und Empfehlungen für Vergaben findet sich auf der Seite des BMWE — Nachhaltige, strategische Beschaffung https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/strategische-beschaffung.html. Dort werden konkrete Beispiele genannt, wie öffentliche Auftraggeber Nachhaltigkeit in Vergabeverfahren integrieren können. Die Bertelsmann Stiftung zeigt in ihrer Publikation “Nachhaltigkeit in der öffentlichen Beschaffung” ebenfalls Möglichkeiten für öffentliche Auftraggeber auf https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/user_upload/W_Focus_Paper_23__Nachhaltigkeit_in_der_oeffentlichen_Beschaffung.pdf.
Die Rolle der Mitarbeiterschulung und Kompetenzentwicklung
Eine erfolgreiche Umsetzung nachhaltiger Beschaffung erfordert qualifizierte Mitarbeiter. Kompetenzaufbau und Sensibilisierung sind daher entscheidend. Mitarbeiter öffentlicher Auftraggeber müssen über das notwendige Wissen verfügen, um Umweltkriterien zu verstehen, anzuwenden und in Vergabeverfahren zu integrieren. Dies erfordert gezielte Wissensvermittlung und Schulungsprogramme.
Schulungen sollten Themen wie Vergaberecht, Umweltzeichen, Ökobilanzierung, Lebenszykluskosten und Ressourceneffizienz abdecken. Es ist wichtig, Best Practices zu vermitteln und den Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, von den Erfahrungen anderer Organisationen zu lernen. Auch die Sensibilisierung für Umweltfragen und die Bedeutung nachhaltiger Beschaffung ist von großer Bedeutung.
Durch Schulungen und Weiterbildungen können Mitarbeiter in die Lage versetzt werden, nachhaltige Beschaffung effektiv umzusetzen und einen Beitrag zur Erreichung der Umweltziele der öffentlichen Hand zu leisten. Dies stärkt nicht nur die Kompetenz der Mitarbeiter, sondern auch die Glaubwürdigkeit und Effektivität der nachhaltigen Beschaffung.
Fazit
Die nachhaltige Beschaffung hat sich zu einem unverzichtbaren Element für öffentliche Auftraggeber entwickelt, um ihren Beitrag zum Umweltschutz und zur Förderung einer zukunftsfähigen Wirtschaft zu leisten. Sie ist weit mehr als eine regulatorische Pflicht; sie stellt eine strategische Chance dar, Innovationen voranzutreiben und die eigene Vorbildfunktion zu stärken. Die Integration von Umweltkriterien in das Vergaberecht, gestützt durch nationale und europäische EU-Richtlinien, bietet einen klaren rechtlichen Rahmen, wenngleich die praktische Umsetzung sorgfältige Planung und Fachwissen erfordert.
Die Anwendung konkreter Kriterien, wie die Berücksichtigung der Ökobilanz oder der Lebenszykluskosten, ermöglicht es, ökologisch vorteilhaftere Produkte und Dienstleistungen zu identifizieren. Trotz bestehender Herausforderungen wie Informationsdefiziten oder dem Bedarf an klar definierten Kontrollmechanismen, zeigen praktische Beispiele und etablierte Lösungsansätze, dass eine erfolgreiche Implementierung möglich ist. Eine Schlüsselrolle spielt dabei die kontinuierliche Schulung und Kompetenzentwicklung der beteiligten Mitarbeiter, um die komplexen Anforderungen des Vergabeverfahrens unter ökologischen Gesichtspunkten sicher zu beherrschen.
Langfristig zahlt sich nachhaltige Beschaffung nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich aus. Sie kann zu Kosteneinsparungen durch Ressourceneffizienz führen und das Image der öffentlichen Hand positiv beeinflussen. Die zukünftige Entwicklung wird voraussichtlich eine weitere Verschärfung der Umweltkriterien und eine stärkere Verzahnung mit anderen Nachhaltigkeitsaspekten mit sich bringen. Öffentliche Auftraggeber sind daher gut beraten, nachhaltige Beschaffung proaktiv als festen Bestandteil ihrer strategischen Ausrichtung zu etablieren und kontinuierlich ihre Prozesse sowie das Know-how ihrer Teams weiterzuentwickeln.
Weiterführende Quellen
- Öffentliches Auftragswesen — Bayerisches Staatsministerium für … – Informationen zur nachhaltigen Beschaffung im öffentlichen Auftragswesen in Bayern.